Aufnahmebedingungen: Reifeprüfung einer AHS oder BHS
Abschluss: Diplomprüfung
Begünstigungen: Berechtigung aufgrund des BAG §28 Berechtigung aufgrund der GO von 1997 Führung der Standesbezeichnung Ingenieur (auf Antrag nach 3jähriger Berufspraxis) Baumeisterprüfung nach 5jähriger Berufspraxis ("Gewerblicher Architekt") (Studium an Universitäten und Hochschulen)