zurück zur Übersicht Fachschule für Malerei & Gestaltung mit Betriebspraktikum für Gehörlose zurück zurück

Dauer: 4 Jahre

Aufnahmebedingungen:
   
Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse einer HS bzw. AHS (8. Schulstufe)
   Aufnahmeprüfung im Ausnahmefall

Abschluss: Fachabschlussprüfung

Begünstigungen:
   
Ersatz der Polytechnischen Schule
   Ersatz der Dualausbildung für Maler und verbundene Gewerbe

Berufsfelder:
   
Maler, Lackierer, Schilderhersteller
   Vergolder, Staffierer
  
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Gehörbehinderung: Oftmals werden Gehörlose und Blinde als "Sinnesbehinderte" in einer Gruppe zusammengefasst. Das ist eine sehr gefährliche Praxis, denn die Blinden haben mit dem Erlernen der Lautsprache überhaupt keine Probleme und für die Schriftsprache gibt es mit der Brailleschrift ein bewährtes Umsetzungsinstrument.

Die Gehörlosen (und damit sind immer auch schwer Hörbehinderte mitgemeint) können die Lautsprache aber nicht eigenständig erlernen, schlicht weil sie sie nicht (ausreichend) hören.

Wer aber nicht sprechen kann, oder - noch schlimmer - unartikulierte "tierische Laute" von sich gibt, kann doch geistig nicht in Ordnung sein, oder? Schließlich unterscheidet ja die Sprache den Menschen vom Tier.

Eine zweite Vorannahme steckt im Satz: "Die Sprache ist ein Kennzeichen des Menschen". Es wird nämlich "Sprache" mit "Lautsprache" gleichgesetzt.

Wenn wir unter Sprache auch optische Systeme wie die verschiedenen Gebärdensprachen der Welt verstehen, dann besitzen die Gehörlosen ja eine Sprache, nur eben in einem anderen Übertragungskanal, dem optischen.


Seit 1995 gibt es an unserer Schule kleine Klassen, in denen gehörbehinderte Schüler unterrichtet werden.

2000/01 besuchten die ersten beiden gehörbehindeten Damen das Kolleg (Allgemeinbildungsmodul).


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